Vorstand
Vorstand
Der ehrenamtliche Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins
zuständig. Seine fünf ordentlichen Mitglieder sind von der
Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt und werden durch zwei
kooptierte Mitglieder ergänzt. Die Aufgaben des Vorstands sind in der
Satzung geregelt.